Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden
Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden
Das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden besteht schon sehr lange. Noch bevor auch auf Plätzen mit ausreichend Frischluft, wie zum Beispiel den offenen Bahnsteigen, das Rauchen erheblich eingeschränkt wurde, gab es das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wie dem Bahnhof. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen waren Bahnhöfe oft durch Kippen stark verschmutzt, etwas, dass auch den Unmut von Rauchern hervorgerufen hat. Zudem haben öffentliche Gebäude kaum die Möglichkeit, ständig für Frischluft zu sorgen, so dass der Rauch nicht abziehen konnte. Aus diesem Grund war das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden sinnvoll und wurde auch von den wenigsten Rauchern in Frage gestellt. Darüber hinaus hat es auch etwas mit Höflichkeit und Anstand zu tun, wenn ein Raucher nicht in Gegenwart von Nichtrauchern raucht, ohne dass diese eine Möglichkeit haben, dem Rauch zu entkommen. Auf Bahnsteigen ist dies möglich, in der Wartezone beim Arbeitsamt oder in einem Krankenhaus weniger.
Doch das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden hat auch noch ganz andere Gründe. Zum Beispiel ist der Aspekt des Brandschutzes nicht zu vernachlässigen. Auch in einem Aschenbecher kann sich ein Brand bilden, der dann für das öffentliche Gebäude verheerend wäre. Im Zuge der neuen Nichtrauchergesetze wurde das bereits strikte Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden verschärft. Gab es früher noch vereinzelt Raucherecken, vor allem für Angestellte in Ämtern und Behörden, so werden diese nun abgeschafft und die Raucher unter den Angestellten sind gezwungen, ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Vor den Ämtern steht meist kein Raucherplatz mehr zur Verfügung, so dass Besucher und Angestellte keine Chance haben, direkt vor dem Gebäude zu rauchen. Trotz allem ist das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden das Rauchverbot, was sogar die meisten Raucher ohne Einschränkung befürworten, selbst wenn das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden durch die letzten Gesetze derart ausgeweitet wurde, dass es inzwischen auch offene Plätze, wie zum Beispiel die Bahnsteige im Bahnhof unter freiem Himmel beinhaltet.