Sie erhalten eine finanzielle Förderung ...
... durch Ihre gesetzliche Krankenkasse, wenn Sie an einem Kurs zur Rauchentwöhnung teilnehmen!
Was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen nach SGB V, § 20, bestimmte Maßnahmen zu Förderung der Gesundheit finanziell. Diese Maßnahmen müssen Qualitätsstandards genügen, die von den Krankenkassen festgelegt wurden. Üblicherweise ist die Qualifizierung des Kursleiters ein entscheidendes Kriterium. Da unser Kursleiter über eine entsprechende Qualifizierung verfügt, werden die Kurse zur Rauchentwöhnung von M. Kefel Gesundheitsberatung ebenfalls finanziell gefördert . In der Regel erhalten Teilnehmer, die gesetzlich versichert sind, 80%, teilweise 100% der Teilnahmekosten von Ihrer Krankenkasse erstattet! Für weitere Informationen zur finanziellen Förderung nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!